Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Vermietung der „Marktblick Ferienwohnungen LAUM“, Markt 14 in 04600 Altenburg/Thüringen vertreten durch Marion Laum (im Folgenden „Vermieter“ genannt).

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck und Karten aller Art (EC, Kreditkarten, sonstige) aus. Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt bei Übernahme der Ferienwohnung (Schlüsselübernahme) bitte in bar oder wird zur vereinbarten Frist auf das angegebene Konto des Vermieters überwiesen. Bei Buchungen mit einer Frist von mehr als 28 Tagen und dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/ Rechnung ist der Mieter verpflichtet, 25% des Mietpreises, mindestens 50,00 €/Wohnung, auf das angegebene Konto des Vermieters zu zahlen. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Anreise fällig.

3. Gebühren

  • Wir behalten uns vor, eine Kaution in Höhe von 20,-€ pro Person und Aufenthalt bei Mietbeginn zu verlangen.
  • Die in der Ferienwohnung befindliche Waschmaschine und Trockner stehen den Gästen nicht zur Verfügung. Auf vorheriger Anfrage kann ggf. eine Nutzung für eine Extragebühr vereinbart werden.

4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Wenn nicht anderes vereinbart, beginnt das Mietverhältnis am Anreisetag um 14.00 Uhr. Für die Wohnungs- und Schlüsselübergabe wird eine Ankunftszeit vereinbart, ggf. kann die Übernahme über den an der Haustür befindlichen Schlüsselsafe erfolgen.

5. Schlüssel

Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag die Schlüssel für die Ferienwohnung auszuhändigen. Bei Verlust der Schlüssel ist dies dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

6. Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, (besenrein, Geschirr gereinigt, abgetrocknet und eingeräumt, Müll entleert) gereinigten Zustand zu übergeben. Sollte die Wohnung in einem stark verschmutzten Zustand sein, dann erlauben wir uns, eine Reinigungspauschale von 50 Euro in Rechnung zu stellen.

Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen (wenn nicht anders verabredet). Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

7. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

8. Haustiere, Rauchen, Hausordnung

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb des Hauses ist das Rauchen NICHT gestattet. Sollte in den Wohnungen geraucht werden, so wird eine Reinigungspauschale von 100 Euro in Rechnung gestellt. Die in den Ferienwohnungen aushängende Hausordnung ist Mietvertragsbestandteil, Zuwiderhandlungen können zur Vertragsauflösung mit Schadensersatzansprüchen führen.

9. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

10. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden und Havarien im und am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen. In den Monaten September bis April werden die Wohnungen mit einer Gasheizung geheizt. Der Vermieter sorgt für eine Temperatur von 20°C (Ausnahme: 22-05 Uhr) in den Ferienwohnungen. Sollte der Mieter eine höhere Temperatur wünschen, so sind dafür 20 Euro Heizkosten pro Tag zu entrichten.

11. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

  • Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn: € 30,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)
  • Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • Stornierung der Buchung ab 29. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail, Fax, Brief). Für den Fall eines Rücktrittes verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnung sofort dem Markt zur Verfügung zu stellen (Schadensminderungspflicht). Bei Neuvermietung werden die Einnahmen mit den Ansprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter verrechnet. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt den Mieter nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

12. Nutzungsregeln WLAN

Der Mieter/Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Dies bedeutet:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich down zu loaden, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen

Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige.

Verfügbarkeit
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Gäste. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, inbegriffen der Kosten und Aufwendungen zur Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

13. Erklärung

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14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

15. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Altenburg mit Sitz in Altenburg zuständig.